Auch wenn Immobilienmakler kein geschützter Begriff ist und im Prinzip fast jeder Immobilienmakler werden kann, so werden diejenigen, die nicht die richtigen Voraussetzungen für den Beruf des Immobilienmaklers mitbringen, schnell scheitern. Genehmigung nach §34 c erforderlichWer Immobilienmakler werden möchte, der benötigt von seiner Gemeinde zunächst einmal die Erlaubnis nach §34 c Gewerbeordnung. Für Immobilienmakler werden daran erhöhte Anforderungen gestellt. Während jeder, der es will, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Imbiss eröffnen kann, werden Immobilienmakler besonders geprüft und müssen meist auch eine hohe „Eintrittsgebühr“ bei der Stadt bezahlen. Bei der Prüfung, ob jemand die Berechtigung bekommt, als Immobilienmakler tätig zu sein, wird die Gemeinde nicht nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts anfordern (keine Steuerschulden), sondern auch einen Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts ziehen und eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts anfordern. Auch das Steueramt wird im Regelfall eine Unbedenklichkeitsbestätigung ausstellen müssen. Weil Immobilienmakler mit hohen Werten umgehen, will man so bereits im Vorfeld schwarze Schafe oder hoch verschuldete Zeitgenossen aus diesem Umfeld ausschließen. Durch eine oft vierstellige Zulassungsgebühr setzt man eine weitere Hürde. Fachwissen für den Immobilienmakler unverzichtbarWer kein Fachwissen hat, wird schnell scheitern, optimal sind Vorbildungen aus der Immobilien- oder Finanzbranche, um als Immobilienmakler zu bestehen. Wer ein Studium im Bereich Versicherungen und Finanzen (IHK) vorweisen kann, hat bereits eine gute Grundlage zur Ausübung des Berufs. Kunden des Immobilienmaklers haben bei gut ausgebildeten Maklern mit Finanz- oder Versicherungshintergrund den Vorteil, auch gut in Sachen Finanzierung und Versicherung der Immobilie beraten werden zu können. Auch in Zeiten niedriger Zinsen will eine Finanzierung gut überlegt und arrangiert sein, damit auch in Zeiten etwaiger Zinsanstiege eine Finanzierung keine Probleme bereitet. Gute Immobilienmakler haben Ortskenntnis, Fachwissen und EmpfehlungenIst ein Immobilienmakler durch die Ausbildung und besuchte Seminare sowie seine Erfahrung gut, hat er nicht nur detaillierte Ortskenntnis in der Umgebung der vermittelten Objekte, sondern auch Fachwissen rund um die Immobilien und die notwendigen Verträge und erhält dann auch Empfehlungen bisheriger Kunden. Wer mit einem Makler eine Immobilie in angenehmer Zusammenarbeit gut verkauft hat, wird dies auch weitererzählen, – so erhält ein guter Makler im Laufe der Zeit zahlreiche Empfehlungen zufriedener Kunden, was ihm wieder neue Aufträge beschert. So bildet der Immobilienmakler auch eine Datenbank mit Kaufinteressenten und möglichen Verkaufsinteressenten von Immobilien und kann so im Bedarfsfall schnell Käufer und Verkäufer zusammenführen. Durch jedes neue Objekt erweitert sich die Datenbank, die aktuell gehalten werden muss, sodass im Laufe der Zeit Vermittlungen oft immer einfacher werden – bei aller Unterschiedlichkeit der Objekte. Ein Haus in Seligenstadt ist halt nicht zu vergleichen mit einem Haus in Offenbach und selbst Häuser in dergleichen Gemeinde sind im Regelfall nur bedingt vergleichbar, sondern liefern allenfalls Anhaltspunkte für mögliche Marktwerte.
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